STK – Sicherheits Technische Kontrollen

DGUV V3- VDE 0751 / EN 62353

Sicherheits Technische Kontrolle Ihres AED´s (Automatisierter externer Defibrillator)

Seit dem 01.01.2017 ist die neue bzw. überarbeitete Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in Kraft getreten. Grundsätzlich gilt: Defibrillatoren fallen unter die Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Defibrillatoren für den professionellen Anwender gedacht sind oder bei einem Laien zum Einsatz kommen. Wer letztendlich der Betreiber des Geräts ist, wird nun näher in § 2 Begriffsbestimmungen definiert. Früher wurden gesundheitliche Einrichtungen als Betreiber festgelegt. Nun ist man explizit ein Betreiber dieses Produktes, wenn der oder die Defibrillatoren in einer Firma, einem Betrieb, einer Einrichtung oder im öffentlichen Raum gelagert und aufbewahrt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Defibrillatoren, die für den reinen Privatgebrauch bestimmt sind. Ein Anwender wird als Person definiert, die ein medizinisches Produkt an einem Patienten einsetzt.

Wir kümmern uns um Ihren Defibrillator

Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) darf nur von ausgebildeten Medizintechnikern und speziell geschulten Elektrikern durchgeführt werden. Um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, kümmern wir uns umfänglich um Ihr AED-Gerät. Die Sicherheitstechnische Kontrolle ist spätestens nach 24 Monaten der Inbetriebnahme oder letzten STK erneut zu beauftragen oder durchzuführen. Wir übernehmen diesen Service gerne für Sie und unterstützen Sie aktiv bei der Einhaltung der neuen Gesetzeslage! Bei Bedarf wechseln wir auch im gleichen Zug Ihre Verbrauchsmaterialien. Wir berechnen Ihnen hierfür keinerlei Wechselkosten, somit fallen für Sie nur die Kosten für das zu wechselnde Verbrauchsmaterial an.

Wir bieten Ihnen die STK für alle gängigen Hersteller wie z. B. Cu-Medical, HeartSine, Philips, Schiller und ZOLL an. Gerne bieten wir unseren Service auch als turnusmäßige Prüfung mit Wartungsvertrag an. Kontaktieren Sie uns hierzu .

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Batterien für Defibrillatoren um Lithium-Batterien handelt. Diese unterliegen beim Versand speziellen Gefahrgut-Bestimmungen. Aus diesem Grund fallen für die Abholung und den Rückversand Ihres Gerätes einmalig Versandkosten in Höhe von 15,- € netto an.

Wartungsvorschriften

Wartungsvorschriften der sogenannten Sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) wurden bisher durch die Hersteller festgelegt. Nach der aktuell geltenden Regelung steht der Betreiber nun in der Pflicht die STKs durchzuführen oder durchführen zu lassen. Es werden Fristen vorgesehen, innerhalb derer gewährleistet werden kann, dass Mängel rechtzeitig festgestellt werden können. Grundsätzlich ist eine STK jedoch spätestens alle zwei Jahre (24 Monate) fällig. Eine Messfunktion und ein Prüfprotokoll müssen in der STK mit enthalten sein.

Ausnahmeregelung

Eine Ausnahme gilt für Defibrillatoren, die im öffentlichen Raum aufbewahrt bzw. gelagert werden und für den Einsatz durch Laienanwender vorgesehen sind. Bei diesen Defibrillatoren kann die STK entfallen, wenn folgende Punkte komplett erfüllt werden:

  • Defibrillator wird ausschließlich im öffentlichen Bereich verwendet
  • Defibrillator ist für die Verwendung durch Laien vorgesehen
  • Defibrillator besitzt eine Selbsttest-Funktion
  • Regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber

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Tobias Roes

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