VdS-Elektroprüfung nach Klausel SK 3602
VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen
Prüfung Ihrer Elektroanlage nach VdS 2871 für die Sachversicherung (SK 3602, Klauselprüfung)
- Überprüfung der Elektroanlage nach VdS-Richtlinie 2871
- Erstellen eines Befundscheines VdS 2229
- ausführliche, strukturierte Mängelliste mit Fotodokumentation und Lösungsvorschlägen
Aus Daten der Sachversicherer geht hervor, dass mehr als 30 % der registrierten Brände auf Mängel in elektrischen Anlagen zurückzuführen sind. Das ist ein sehr hoher Risikofaktor, sowohl für die Sachversicherer, als auch für die Betreiber, zumal die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen dieses Risiko auf ein Minimum reduzieren kann. Mangelfreie elektrische Anlagen erreicht man nur durch fachgerechte Planung, Montage und regelmäßige fachgerechte und vorbeugende Instandhaltung und Prüfung. Aufgrund dieses potentiell hohen Risikos der Brandverursachung durch mangelhafte elektrische Anlagen, wird bei den meisten neuen Versicherungsverträgen bestehender oder in Planung befindlicher elektrischer Anlagen die sogenannte Feuerklausel SK 3602 vertraglich vereinbart. Diese Klausel schreibt eine regelmäßige, meist jährliche Prüfung nach der VdS Richtlinie 2871, durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen sowie die Dokumentation dieser Prüfung im VdS-Befundschein 2229 vor, um den Versicherungsschutz im Falle eines Feuerschadens sicher zu gewährleisten. Auf Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Betreiber ist die VdS-Prüfung erforderlich, um den besonderen Anforderungen des Versicherers an den Sachschutz Rechnung zu tragen.
Konsequenzen bei fehlender Klauselprüfung
Fehlt der aktuelle Nachweis der sog. Klauselprüfung SK3602, wird die Versicherung im Brandfall nicht die vollständigen Kosten übernehmen. Es kann theoretisch sogar zum Komplettverlust der Versicherungsschutzes kommen.
VdS-Prüfung setzt DGUV V3-Prüfung voraus
Diese durch die Sachversicherer geforderten VdS-Prüfungen (SK3602 / Feuerklausel) ersetzen NICHT die wiederkehrenden Prüfungen für elektrische Anlagen gemäß gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben der DGUV, die den Personenschutz in den Vordergrund stellen. Der Sachversicherer geht davon aus, dass diese Verpflichtungen gemäß Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, berufsgenossenschaftlicher Unfallverhütungs-Vorschrift DGUV V3 oder DIN-VDE-Bestimmung erfüllt werden. Somit sind die gesetzlich geforderten Personenschutzprüfungen nach DGUV V3 Voraussetzung für die privatrechtlich geforderte Klauselprüfung SK3602.
VdS- und DIN VDE Prüfungen: ähnliche Methodik, aber unterschiedliche Dokumentation
Obwohl DGUV V3 / BGV A3 Prüfungen und VdS-Prüfungen in Prüfmethode, Vorgehensweise und Messtechnik ähnlich sind, unterscheidet sich die Dokumentation lt. DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100 oder VDE 0113-1 erheblich von der durch die Versicherungen geforderten Dokumentation im VdS-Befundschein 2229.
Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 umfasst grundsätzlich die folgenden Schritte:
- die Besichtigung der Anlagen
- Thermografie
- die Funktionsprüfung
- Messungen
- Ordnungsprüfungen
Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der jeweils anzuwendenden Gesetze, Vorschriften, Normen und der Richtlinien der Feuerversicherer (VdS-Publikationen). Diese Prüfrichtlinien VdS 2871 erläutern detailliert die Vorgehensweise beim Prüfen der elektrischen Anlagen nach Klausel SK 3602.
Grundsätzlich ist der gesamte Risikostandort zu prüfen.
In komplexen Anlagen kann der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer einzelne Prüfabschnitte für Risikoermittlung vereinbaren. Jeder Prüfabschnitt ist vollständig nach den Prüfrichtlinien zu prüfen. Für jeden Prüfabschnitt ist ein separater Befundschein mit Angabe des Prüfabschnitts zu erstellen.
Elektro-Prüfungen entsprechend der VdS Richtlinie 2871 (Klauselprüfung SK 3602) ersetzen nicht die DIN VDE Wiederholungsprüfungen in elektrischen Anlagen nach DGUV V3, sie setzen diese voraus!
Zum rechtssicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind beide Prüfungen notwendig. Es empfiehlt sich zunächst eine Bestandsaufnahme durchzuführen, um einen individuellen Prüfplan für Ihren Betrieb zu erstellen.
Gründe für die Prüfung der Elektroanlage nach Feuerklausel 3602 (SK 3602) durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen:
- Die Prüfung sollte ein unabhängiger Dritter durchführen, weil er unabhängig, nicht betriebsblind und neutral in Bezug auf das Prüfergebnis ist. Der Errichter oder Instandhalter wird seine eigene Anlage anders beurteilen als ein unabhängiger Prüfer.
- Die Prüfung nach SK 3602 ist nicht durch andere Prüfungen zu ersetzen
– Die Prüfung nach SK 3602 ist keine Doppelprüfung, sondern sie ergänzt übliche Personenschutzprüfung nach DGUV V3 in Bezug auf den Brandschutz. Dabei werden die regelmäßigen Prüfungen nach DGUV V3 vorausgesetzt.
– Die Prüfung nach SK 3602 fragt nicht nach der normgerechten, sondern nach der sicheren elektrischen Anlage. Hierzu werden die Sicherheitsbestimmungen der Sachversicherungen (VdS-Richtlinien) zur Hilfe genommen. Diese Richtlinien sind die festgeschriebenen jahrzehntelangen Erfahrungen der Versicherungswirtschaft im Bereich Brandschadenverhütung.
– Die Durchführung der brandschutztechnischen Prüfung
Einbeziehung des baulichen Brandschutzes (sofern dieser im Zusammenhang mit der elektrischen Anlage steht)
Messungen, die in VDE-Normen nicht erwähnt bzw. gefordert werden
Durchführung von thermografischen Messungen mit einer Thermografie-Kamera.
– Die Dokumentation der Prüfung nach SK 3602
Der Versicherer möchte wissen, welche Schwachstellen und Mängel vorhanden sind, die sein versichertes Risiko tangieren. Dementsprechend ist die Dokumentation im Befundschein VdS 2229 aufgebaut. Durch DGUV-Prüfungen vorliegende oder selbst durchgeführte Messungen werden bewertet und bei kritischem Urteil in Bezug auf den Brandschutz werden Gegenmaßnahmen vorgeschlagen und dokumentiert.
– Eine Prüfung, die sich verändert
Während die Prüfung nach DIN VDE 0100-600 oder DIN VDE 0105-100 in den letzten 30 Jahren nur wenig verändert wurde, stehen die Inhalte und die Durchführung der SK 3602-Prüfung ständig auf dem Prüfstand. Die Sachversicherer machen ihre Erfahrung mit Brandschäden und in diesem Zusammenhang auch mit einer sich ständig veränderten Technik (z. B. durch die zunehmende Nutzung alternativer Energien, wie bei PV-Anlagen). Hier zeigt sich auch die Flexibilität der Brandschadenverhütung, wie sie durch die Versicherungen betrieben wird. Erkenntnisse müssen nicht erst auf den sehr langen und sehr mühseligen Weg durch die internationale Normung (IEC und CENELEC) gebracht werden. Vielmehr kann bei vorliegenden Erfahrungswerten sehr schnell in Form von Veränderungen in den VdS-Richtlinien reagiert werden (Beispiel: VdS 2349-1 „Auswahl von Schutzeinrichtungen für den Brandschutz in elektrischen Anlagen“, VdS 2349-2 „EMV-gerechte Errichtung von Niederspannungsanlagen“ und VdS 2010 „Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz“).
- Ein unabhängiger Dritter überwacht den unabhängigen Prüfer.
Der VdS-anerkannte Sachverständige unterliegt als Prüfer einem Anerkennungsverfahren sowie einer Überwachung durch die anerkennende Stelle, der VdS Schadenverhütung.
Wenn die Klausel 3602 nicht explizit in den Versicherungsbedingungen genannt wird:
Selbst wenn die Klausel 3602 in den Versicherungsbedingungen zur Sachinhalts- oder Gebäudeversicherung nicht erwähnt wird, sollte man mit der Versicherungsgesellschaft Rücksprache halten. Es gibt in den „Allgemeinen Bedingungen zur Feuerversicherung (AFB)“ noch sog. „Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls“.
Auszug: Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
- die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
- die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
- Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen.
Hierunter fällt z.B. die VdS-Richtlinie 2046 „Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt“. Auch diese Richtlinie kann zur Folge haben, dass ein VdS-anerkannter Sachverständiger eingeschaltet werden muss.
Was ist konkret zu tun, um auf der sicheren Seite zu sein?
- Besprechen Sie den Sachverhalt mit Ihrem Versicherungsberater und lassen Sie von diesem prüfen, ob in Ihrem Vertrag die Klausel 3602 vereinbart gilt. Außerdem sollte geprüft werden, ob Sie aus den „Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls“ zur Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen verpflichtet sind.
- Lassen Sie sich die Aussage von Ihrer Versicherung schriftlich geben.
Auf jeden Fall müssen Sie:
Falls Sie nicht dazu verpflichtet sind, Ihre elektrischen Anlagen von einem VdS-anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen, müssen Sie aber auf jeden Fall Ihre Elektroanlage und -geräte regelmäßig durch eine Fachkraft oder eine Fachfirma für Prüftechnik nach VDE 0701-702 und VDE 0100-105 prüfen lassen. Diese Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
TAG-B Ansprechpartner:
Tobias Roes
Dipl.-Ing. Hans-Bernd Roes VDI
Sachverständiger
- +49 (0)172 - 2453646
- sachverstaendiger@tag-b.de
- VDS-Anerk.-Nr.: ES 21914
TAG-B Kontaktdaten:
TAG-B Prüftechnik
- Klompenweg 2
- 46419 Isselburg